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   BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20   

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https://dejure.org/2020,36988
BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20 (https://dejure.org/2020,36988)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2020 - 2 StR 116/20 (https://dejure.org/2020,36988)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2020 - 2 StR 116/20 (https://dejure.org/2020,36988)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines bewussten Ausnutzens der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers beim heimtückischen Mord

  • rewis.io

    Heimtückemord: Feststellungen zum Ausnutzungsbewusstsein eines alkoholisierten Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Voraussetzungen eines bewussten Ausnutzens der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers beim heimtückischen Mord

  • datenbank.nwb.de

    Heimtückemord: Feststellungen zum Ausnutzungsbewusstsein eines alkoholisierten Täters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 871
  • NStZ 2021, 162
  • StV 2021, 108
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 370/18

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Entnahme aus dem objektiven Geschehensbild

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20
    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist weiter, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 1 StR 370/18, NStZ 2019, 142 mwN).
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20
    Deshalb bedarf es in solchen Fällen in aller Regel der Darlegung der Beweisanzeichen, aus denen der Tatrichter folgert, dass der Täter trotz seiner Alkoholisierung und Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewusstsein aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 167).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20
    Wenn auch nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran hindert, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tatbegehung zu erkennen, so kann doch insbesondere die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45, 47 und Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 123/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.05.2008 - 2 StR 175/08

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Beweiswürdigung)

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20
    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass einem affektiven Durchbruch "in aller Regel Intimbeziehungen' vorgelagert seien, hat es sich zudem den Blick dafür verstellt, dass es auch außerhalb von Partnerkonstellationen zu Affektdelikten kommen kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 StR 175/08, NStZ 2008, 618 f.; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 246/11, StV 2012, 88).
  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 123/18

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Voraussetzungen, Feststellung aufgrund

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20
    Wenn auch nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran hindert, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tatbegehung zu erkennen, so kann doch insbesondere die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45, 47 und Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 123/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11

    Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung aller Umstände;

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20
    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass einem affektiven Durchbruch "in aller Regel Intimbeziehungen' vorgelagert seien, hat es sich zudem den Blick dafür verstellt, dass es auch außerhalb von Partnerkonstellationen zu Affektdelikten kommen kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 StR 175/08, NStZ 2008, 618 f.; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 246/11, StV 2012, 88).
  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 10/17

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20
    a) Für das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist es erforderlich, dass der Täter die Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur an sich wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 14. Juni 2017 - 2 StR 10/17, NStZ-RR 2017, 278, 279 mwN).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    Dabei kann die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2020 ? 2 StR 116/20, NStZ 2021, 162 Rn. 8; Urteil vom 17. September 2008 - 5 StR 189/08, NStZ 2009, 30, 31, mwN).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23

    Schudspruch wegen Mordes aus Heimtücke; Fehlender tragfähiger Beleg des für das

    An einem Ausnutzungsbewusstsein kann es aber bei affektiven Durchbrüchen oder heftigen Gemütsbewegungen ebenso fehlen wie bei einem zur Tatzeit erheblich alkoholisierten Täter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 116/20 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    In derartigen Fällen bedarf es in aller Regel der Darlegung der Beweisanzeichen, aus denen das Tatgericht folgert, dass der Angeklagte trotz entsprechender Umstände die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewusstsein aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 116/20 Rn. 8 ff. mwN).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 271/21

    Anwendungsbereich des Grundsatzes in dubio pro reo

    Das Landgericht war sich ausweislich der Urteilsgründe bewusst, dass ein affektiver Durchbruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur in Intimbeziehungen, sondern auch in anderen Konstellationen vorkommen kann, etwa zwischen Personen, die über einen langen Zeitraum beruflich oder persönlich im engen Kontakt ohne Ausweichmöglichkeit im Fall von Konflikten stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 2 StR 175/08 Rn. 4; vom 9. September 2020 - 2 StR 116/20, NStZ 2021, 162, 163; Urteil vom 28. Febuar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 540 mwN).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 100/21

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Beweiswürdigung, frühere Aggressionen, feindselige

    a) Arglos im Sinne heimtückischer Begehungsweise ist ein Tatopfer dann, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (Senat, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 116/20, NStZ 2021, 162 mwN).
  • LG München I, 26.11.2021 - 1 Ks 123 Js 190303/20

    Zum Heimtückemord und Mord aus niedrigen Beweggründen

    Arg- und Wehrlosigkeit können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber nicht mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGH, Beschluss vom 09.09.2020 - 2 StR 116/20).
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